Gemeinschaftszoll - Anlage Waldshut/Koblenz

Bitte beachten Sie

Gewerbliche Güterabfertigung
Verkehrsrichtung Deutschland – Schweiz / Schweiz – Deutschland

Seit August 2011 werden alle gewerblichen Abfertigungen (inkl. kleine Mengen Handelswaren), welche bisher in Waldshut Rheinbrücke (D) und Koblenz (CH) getätigt wurden, in der Gemeinschaftszollanlage Waldshut/Koblenz abgefertigt.

Die Zollstelle ist im ehemaligen Lonzaareal, ungefähr 2,2 km vom Grenzübergang – über die B34 – zu finden. Fahrzeuge die dort zur Abfertigung gelangen, können sowohl von der Schweiz als auch von Deutschland ohne nennenswerten Aufenthalt die Grenze passieren.

Bitte halten Sie sich an diese neue Regelung. Sie trägt dazu bei, Stausituationen zu vermeiden, die Verkehrsicherheit zu erhöhen, die Abfertigung zu beschleunigen und die Gewerbebetriebe in der Schmittenau zu entlasten.

Die Einhaltung dieser Regelung wird überwacht. Gewerbliche Warentransporte, welche nicht unter die Ausnahmeregelungen* fallen, werden vom Grenzübergang in die Gemeinschaftszollanlage zurückgewiesen.

*Ausnahmeregelung (Wer muss die Anlage nicht anfahren)

Leerfahrzeuge (in beiden Verkehrsrichtungen), Zwischenausland- und Durchgangsverkehr (in beiden Verkehrsrichtungen).
Vereinfachte Verfahren von beiden Zollverwaltungen genehmigt (D: Statistische Sammelverfahren / CH: Periodische Sammelanmeldungen) in der Verkehrsrichtung D - CH.

Öffnungszeiten

Die Zollanlage ist grundsätzlich wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag: 05:00 bis 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Aus der Schweiz ausreisende, beladene Fahrzeuge sind ab 18:45 Uhr in Koblenz (Parkplatz Blume) abzustellen.

Abfertigungszeiten

Die wichtigsten Abfertigungszeiten sind:
D-Ausfuhrabfertigungen: Mo – Fr 05:00 bis 19:00 Uhr / Sa 08:00 bis 12:00 Uhr
D-Einfuhrabfertigungen: Mo – Fr 07:00 bis 19:00 Uhr / Sa 08:00 bis 12:00 Uhr

CH-Ausfuhrabfertigungen: Mo – Fr 07:00 bis 17:30 Uhr / Sa 08:00 bis 12:00 Uhr
CH-Einfuhrabfertigungen: Mo – Fr 07:00 bis 17:30 Uhr / Sa 08:00 bis 12:00 Uhr

CH-Einfuhrzollanmeldungen „e-dec frei ohne oder e-dec frei mit“ werden von Mo – Fr 05:00 bis 19:00 Uhr abgefertigt.

Hilfestellung durch ansässige Speditionen

Auf der Gemeinschaftszollanlage, sowie in der näheren Umgebung, sind mehrere Speditionen angesiedelt. Sie unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Zollpapiere.

Grundsätzlicher Ablauf der Abfertigungen

In beide Verkehrsrichtungen wird von der deutschen Zollverwaltung – an den Hochständerkabinen Waldshut Rheinbrücke bzw. Gemeinschaftszollanlage Waldshut / Koblenz - ein Laufzettel ausgestellt. Somit ist das Fahrzeug in das Zollverfahren eingebunden.
Für die Warenanbindung wird – analog von heute – ein Warenausweis/Bezugsschein durch den Warenführer oder den Spediteur erstellt.

Zufahrt zum Zollhof (Amtsplatz)

Es dürfen nur abfertigungsfähige Fahrzeuge in den Amtsplatz fahren. Abfertigungsfähig bedeutet: Die Atlasnummer ist vorhanden oder andere (z. B. Rechnungen bis 1.000 €, Carnet ATA, Transit-Dokumente) Unterlagen sind vorhanden. Der D-Zoll überprüft an den Kabinen diese Voraussetzung. Nicht abfertigungsfähige Fahrzeuge werden in den Vorstauraum zurückgewiesen.

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Verkehrsrichtung Deutschland - Schweiz

  • in der Gemeinschaftszollanlage können die Lastwagen registriert werden.
  • der Kilometerstand des Fahrzeuges (= Standort Amtsplatz oder Vorstauraum der Gemeinschaftszollanlage) ist an den Abfertigungsterminals zu deklarieren. Dafür stehen im Abfertigungsgebäude der Zollverwaltungen zwei Abfertigungsterminals zur Verfügung. Das LSVA-System korrigiert die Mehrkilometer mit einer entsprechenden Distanzkorrektur.
  • für mit Erfassungsgeräten ausgerüstete Fahrzeuge ändert sich nichts.


Verkehrsrichtung Schweiz – Deutschland

  • Leerfahrzeuge mit einem Abfertigungsterminalbeleg „Cash“ müssen das Fahrzeug in Koblenz (Parkplatz Blume) abstellen, den Kilometerstand auf dem Beleg vermerken und die geschuldete Abgabe bei der Grenzwache am Grenzübergang Koblenz bezahlen.
  • Leerfahrzeuge mit einem Abfertigungsterminalbeleg „Credit“ müssen vor dem Grenzübertritt den Kilometerstand auf dem Beleg vermerken. Der unterzeichnete Abschnitt A wird – ohne das Fahrzeug zu verlassen – beim Grenzübertritt in die Zollbox geworfen. Der Abschnitt B bleibt beim Fahrzeugführer. Der Standort der Zollbox befindet sich nach der Brücke und unmittelbar vor der deutschen Reiseabfertigungskabine.
  • für mit Erfassungsgeräten ausgerüstete Fahrzeuge ändert sich nichts.

Auskunftsstellen / Ansprechpartner

Zollstelle Koblenz (CH)
Telefon +41 58 | 481 57 90

Zollstelle Waldshut – Rheinbrücke (D)
Telefon +49 7751 | 8960 0

Anfahrtskizze Zollbüro Waldshut-Tiengen Eckert Transport AG
Anfahrtsskizze Zollbüro Eckert Transport AG